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AFRIKANISCHE VERFASSUNGSCHRONIKEN
Das Verfassungsrecht der afrikanischen Staaten ist zweiseitig, d.h. zwei Seiten: Es gibt eine Seite des Geistes, die des geschriebenen Wortes, und eine andere Seite des Auges, die der Praxis. Daher erfordert das Verständnis des Rechtsphänomens in diesen Staaten notwendigerweise eine allumfassende Analyse von Theorie und Praxis. Ein solcher Ansatz führt uns nicht dazu, Hans Kelsens normativistischen Ansatz völlig zu disqualifizieren, ...

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